Heilpraktiker für Physiotherapie
Der „Heilpraktiker für Physiotherapie“ ist eine Qualifikation, die staatlich anerkannte Physiotherapeuten erwerben können und die sie befähigt, Patienten ohne ärztliche Verordnung zu befunden, zu behandeln und zu beraten. Im September 2009 wurde ein entsprechender Erlass vom Bundesverwaltungsgerichtshof Leipzig erstellt, der klar regelt, dass mit Erteilung der Berufsbezeichnung durch das Gesundheitsamt ein/e Physiotherapeut*in hierzu befähigt wird.
- Gesundheitszentrum Lichtenberg
- Therapiezentrum am Schloss Charlottenburg
Welche Vorteile bietet der Heilpraktiker für Physiotherapie Ihnen als Patient?
Für Sie als Patient*in bietet sich nun eine neue Möglichkeit, um etwas für Ihre Gesundheit zu tun. Sie können nun direkt den Weg ins Therapiezentrum am Schloss, ins Gesundheitszentrum Schöneberg oder ins Gesundheitszentrum Lichtenberg wählen und sich von unseren qualifizierten Therapeut*innen aufnehmen lassen, ohne vorab einen Arzt zu konsultieren. Normalerweise sind Physiotherapeuten weisungsgebunden durch einen Arzt und dürfen nur nach ärztlicher Diagnosestellung und Verordnung therapieren, was wiederum den vorherigen Weg zur Arztpraxis unumgänglich macht und meist mit Wartezeiten in der ärztlichen Praxis verbunden ist.
Der Heilpraktiker für Physiotherapie hingegen hat die Erlaubnis, eigenverantwortlich eine Diagnose zu erstellen – eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie – und eine entsprechende Behandlung zu leisten, dies in Form einer Privatverordnung zu erstellen und weiterzugeben in eine andere Heilmittelpraxis oder an den Physiotherapeuten Ihres Vertrauens in der gleichen Einrichtung. Eine individuelle und direkt auf Ihre Symptomatik bezogene Therapie wird somit ohne Zeitverzug möglich. Die Therapieform in der Heilpraxis für Physiotherapie bezieht sich auf alle Anwendungen, die ein/e Physiotherapeut*in in ihrer/seiner Rechtsform nutzen darf. Die Therapiefrequenz und die Gesamtmenge richten sich nach der Diagnostik unserer Therapeut*innen.
Kostenübernahme
Wer bezahlt meine Behandlung?
Leider handelt es sich bei der Behandlung des Heilpraktikers für Physiotherapie um eine Privatleistung und wird somit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Diese kommen weiterhin nur für Behandlungen auf, die ärztlich verordnet werden. Für Privatpatient*innen oder Patient*innen mit einer Zusatzversicherung bietet sich ein großer Vorteil. Die Rechnungen des Heilpraktikers für Physiotherapie, die nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstellt werden, können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht und eine Rückerstattung beantragt werden, sofern dies in Ihrem Vertrag unter Heilpraktikerleistungen verankert ist.
Da einige Versicherungen einen vollen Versicherungsschutz für den Bereich „Heilmittel“ der Physiotherapie bieten, sollten Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung erkundigen.
Für gesetzlich versicherte Patient*innen gibt es die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Heilpraktikeranwendungen zu einem geringen Betrag bei der Kasse abzuschließen. Über bestehende Möglichkeiten sollten sich die Versicherten selbst bei ihrer Kasse informieren. Somit würden auch in diesem Fall die Kosten für die Anwendungen übernommen werden.
Gerne beraten wir Sie vor Ort in Ihrem Gesundheitszentrum.
Standorte
Heilpraktiker für Physiotherapie
bieten wir an folgenden Standorten an:
Gesundheitszentrum Lichtenberg
- Ruschestraße 104, Haus 21, 10365 Berlin
- 030-35199-500
- lichtenberg@vental.de
Therapiezentrum am Schloss Charlottenburg
- Mierendorffstraße 2, 10589 Berlin
- 030-35199-800
- therapiezentrum@vental.de